Rechtssicherheit & Compliance: „Das BFSG einfach erklärt“

Viele Unternehmer haben vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört, wissen aber nicht, was es konkret für sie bedeutet. Wir bringen Licht ins Dunkel – ohne Paragrafen-Dschungel.

Was ist das BFSG und seit wann gilt es?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung einer europaweiten Regelung (dem European Accessibility Act). Seit dem 28. Juni 2025 ist es offiziell in Kraft. Das Ziel: Alle Menschen – egal ob mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder im hohen Alter – sollen digitale Angebote wie Online-Shops, Banking oder Ticketportale ohne fremde Hilfe nutzen können.

Was früher „nett zu haben“ war, ist jetzt eine gesetzliche Pflicht für fast alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.

Warum trifft es mich (vielleicht) erst jetzt?

Vielleicht denken Sie: „Meine Seite gibt es schon lange, warum muss ich jetzt handeln?“ Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen alten und neuen Seiten. Sobald Sie im Jahr 2026 einen Online-Dienst betreiben, der für Verbraucher zugänglich ist, muss dieser barrierefrei sein. Die Übergangsfristen sind verstrichen – die Marktüberwachung hat ihre Arbeit aufgenommen.

Was kann passieren, wenn ich nichts tue? (Die Risiken)

Wenn Ihre Website nicht den gesetzlichen Standards entspricht, drohen drei konkrete Szenarien:

Bußgelder: Die Behörden können Bußgelder von bis zu 100.000 € verhängen. Dabei wird oft pro Verstoß gerechnet.

Abmahnungen: Wettbewerbsverbände und spezialisierte Anwälte prüfen Webseiten systematisch. Eine Abmahnung kostet nicht nur Geld, sondern zwingt Sie oft zu extrem kurzfristigen (und damit teuren) Nachbesserungen.

Verkaufsstopp: Im schlimmsten Fall kann die Marktüberwachung Ihren Online-Shop vorübergehend stilllegen, bis die Barrieren entfernt sind. Das bedeutet: Null Umsatz, bis die Technik nachgebessert wurde.

 

 

FAQ: Fragen, die unsere Kunden oft stellen

„Gilt das Gesetz auch für kleine Unternehmen?“ Ja, grundsätzlich schon. Nur sogenannte „Kleinstunternehmen“ (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Umsatz) sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen. Sobald Sie aber einen Online-Shop betreiben oder Produkte verkaufen, ist die Rechtslage deutlich strenger. Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie unter die Pflicht fallen.

„Ich habe doch ein Plugin installiert, das die Kontraste ändert. Reicht das nicht?“ Leider nein. Diese sogenannten „Overlay-Tools“ korrigieren oft nur die Oberfläche, aber nicht den Code. Screenreader für blinde Menschen scheitern trotzdem oft. Rechtssicherheit nach dem BFSG erreichen Sie nur durch ein echtes technisches Audit, wie wir es anbieten.

„Wer kontrolliert das eigentlich?“ In Deutschland sind dafür die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Sie führen Stichproben durch und reagieren auf Beschwerden von Nutzern.

„Wie sieht die Lösung aus?“ Wir führen ein professionelles Audit durch, finden die Schwachstellen und begleiten Sie bis zum rechtssicheren Zertifikat. Damit haben Sie ein Dokument in der Hand, das Sie bei Prüfungen vorlegen können.

 

 

 











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